Individuelle Auslandsaufenthalte

Ein einjähriger oder halbjähriger Schulbesuch im Ausland während der Oberstufe ist für alle Schülerinnen und Schüler empfehlenswert, die kontaktfreudig und fremden Kulturen gegenüber aufgeschlossen sind. Die Begegnung mit fremden Menschen und  Lebensgewohnheiten bewirkt einen großen Zuwachs an Selbständigkeit und bietet eine einzigartige Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse zu erweitern.

Die Schule berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern in allen Fragen des Auslandsaufenthaltes. Die Eltern stellen für ihr Kind möglichst frühzeitig einen Antrag auf Beurlaubung bei der Schulleitung.

Regulär gibt es folgende Möglichkeiten, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen:

1. Beurlaubung für ein Schuljahr im Anschluss an die Klasse 10 (bei erreichter Versetzung)

Anschließend wird die Schullaufbahn in der Einführungsphase fortgesetzt.


Klasse 10 → Ausland → Einführungsphase → Qualifikationsphase 1 → Qualifikationsphase 2


Bei einem Notendurchschnitt von mindestens „befriedigend“ in Klasse 10 kann die Einführungsphase übersprungen werden und der Eintritt unmittelbar in die Jahrgangsstufe Q1 erfolgen.


Klasse 10 → Ausland → Qualifikationsphase 1 → Qualifikationsphase 2


2. Beurlaubung für das erste Schulhalbjahr der Einführungsphase (Jgst. 11)

Die Schullaufbahn wird im zweiten Halbjahr der Einführungsphase fortgesetzt. In diesem Halbjahr müssen die erforderlichen Leistungen für die Versetzung in die Qualifikationsphase (Jgst. 12) erbracht werden.


Klasse 9 → Ausland → Einführungsphase 2. Halbjahr → Qualifikationsphase 1 → Qualifikationsphase 2


3. Beurlaubung für das zweite Schulhalbjahr der Einführungsphase (Jgst. 11)

Anschließend wird die Schullaufbahn in der Einführungsphase des folgenden Schuljahres fortgesetzt.


Klasse 10 → Einführungsphase 1. Halbjahr → Ausland → Einführungsphase → Qualifikationsphase 1 → Qualifikationsphase 2


Bei einem Notendurchschnitt von mindestens „befriedigend“ in Klasse 10 kann der Eintritt unmittelbar in die Jahrgangsstufe Q1 erfolgen.


Klasse 10 → Einführungsphase 1. Halbjahr → Ausland → Qualifikationsphase 1 → Qualifikationsphase 2


4. Beurlaubung für ein Schuljahr im Anschluss an die Einführungsphase (bei erreichter Versetzung)

Anschließend wird die Schullaufbahn in der Qualifikationsphase 1 fortgesetzt.


Klasse 10 → Einführungsphase → Ausland → Qualifikationsphase 1 → Qualifikationsphase 2


Weitere Informationen

Über den regelmäßigen Schulbesuch im Ausland legen Sie dem Weser-Gymnasium eine Bescheinigung vor. Es ist nicht verpflichtend, an der ausländischen Schule bestimmte Fächer zu belegen oder bestimmte Leistungen zu erbringen. Andererseits können ausländische Leistungsnachweise für die deutsche Schullaufbahn nicht anerkannt werden.

Zu speziellen Regelungen wie etwa dem Erwerb des Latinums oder des Mittleren Schulabschlusses lassen Sie sich bitte rechtzeitig von der Schule beraten.

Damit nach der Rückkehr der Anschluss an den Unterricht leicht fällt, sind unsere Fachlehrerinnen und Fachlehrer gerne bereit, während des Auslandsaufenthaltes wichtige Materialien und Aufgaben per E-Mail zu übermitteln und die zurückgekehrten Schülerinnen und Schüler in der Übergangszeit besonders zu unterstützen.

Umfassende Informationen und zahlreiche Links bietet z.B. das Schulministerium unter diesem Link sowie weitere Informationen zum Erwerb des Latinums. Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt noch nicht aktualisiert ist und noch von G8 ausgeht.

Des Weiteren haben wir eine Auswahl hilfreicher Links und Ideen erstellt.

Unter folgendem Link stellen außerdem zwei unserer Schülerinnen ihre Erfahrungen vor: Erfahrungen Auslandsaufenthalt