Wann muss ich mich in Isolierung bzw. Quarantäne begeben?

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

uns erreichen immer wieder Fragen, ob ein/e Schüler/in bei einer Positiv-Testung eines Geschwisterkindes oder eines Elternteils zu Hause bleiben muss. Hierzu möchte ich auf die aktuelle Regelung des MAGS (Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales) verweisen, die dann gilt:

Wann muss ich mich in Isolierung bzw. Quarantäne begeben?

Eine Pflicht zur Isolierung bzw. Quarantäne gilt gemäß der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung automatisch und ist direkt umzusetzen für:

  • Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist,
  • Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen,
  • Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterzogen haben– bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses.

Über die Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, ohne im selben Haushalt zu leben, entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes. Die Anordnung einer Quarantäne ist denkbar, wenn ein mindestens 10-minütiger enger Kontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, bestand und keine Maske getragen wurde. Auch wenn die Person sich mit einer infizierten Person über einen längeren Zeitraum in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum aufhielt, kann eine Quarantäne angeordnet werden. Auch wenn eine Quarantäne nicht angeordnet wird, haben Kontaktpersonen sich für 10 Tage nach dem Kontakt bestmöglich abzusondern.

Treten Krankheitssymptome auf, sind die Personen verpflichtet, sich in Selbstisolierung zu begeben und eine Testung durchführen zu lassen.

Eine Freitestung am 7. Tag mittels PCR-Test oder eines qualifizierten Schnelltests, der frühestens am 7. Tag
durchgeführt werden darf, ist möglich. Bei Schüler*innen kann die Quarantäne
mittels Test nach dem 5. Tag beendet werden. Voraussetzung für eine Freitestung ist, dass keine (Erkältungs-)sympome  mehr vorliegen.

Wir bitten darum, das negative Testergebnis bei der Rückkehr in die Schule im Sekretariat abzugeben.


Haushaltsangehörige und andere Kontaktpersonen müssen dann nicht in Quarantäne, wenn sie entweder

  • über eine nachgewiesene Auffrischimpfung verfügen, oder
  • sowohl geimpft als auch genesen sind
  • zwei Mal geimpft sind, wobei dies nur zwischen dem 15. und dem 90. Tag nach der zweiten Impfung gilt
  • oder genesen sind, wobei dies allein zwischen dem 28. und 90. Tag nach Abnahme des positiven Tests gilt.

Viele Grüße

Guido Höltke, Schulleiter

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