Selbsttestungen im Weser-Gymnasium

des Weser-Gymnasiums(Inszidenzwert stabil unter100) ab Montag, 31.05.21

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

in der Corona-Betreuungsverordnung (§1 (2b), Fassung vom 21.05.21) hat das Land NRW verfügt, dass die Schulen eine Bescheinigung zur Durchführung eines Selbsttests unter Aufsicht ausstellen dürfen. Um die aktuelle Entwicklung der gesellschaftlichen Öffnung zu unterstützen, ist das sicher sehr sinnvoll. Allerdings erfordert es an den Testtagen auch einen großen bürokratischen Aufwand von allen Beteiligten, wenn sehr viele Schüler*innen davon Gebrauch machen möchten.

Deswegen möchte ich vorab darum bitten, dass nur wirklich diejenigen die Ausstellung einer Bescheinigung verlangen, die diese auch benötigen. (Zur Erinnerung: Am WGV wird am Montag und Mittwoch getestet, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Die Bescheinigung ist 48h gültig, gilt also nicht mehr für Aktivitäten am Wochenende.)

Das konkrete Verfahren ist das folgende:

  1. Die Testung der Schüler*innen erfolgt montags und mittwochs zu Beginn der ersten Stunde durch die Lehrkraft, die Fachunterricht in der betreffenden Lerngruppe erteilt. Bei Abwesenheit der Lehrkraft übernimmt dieses die Vertretungslehrkraft. Bei Oberstufenkursen wird bei Abwesenheit der Lehrkraft ggf. über den Vertretungsplan geregelt, wer anstelle dessen die Testung durch-führt.
  2. Vor der Durchführung des Tests ist seitens der/s Schüler/in gegenüber der Lehrkraft der Wunsch auf Ausstellung einer Bescheinigung zu formulieren.
  3. Die entsprechenden Schüler*innen erhalten dann von der Lehrkraft das entsprechende Formular und notieren selbst auf dem Vordruck folgende Daten:
    • Name, Adresse und Geburtsdatum
    • Name der den Test beaufsichtigenden Lehrkraft
    • genaue Angaben zum Testtag und zur Uhrzeit
  4. Das so ausgefüllte Formular wird anschließend an die Lehrkraft zurückgegeben. Nach erfolgter (negativer) Testung unterschreibt die Lehrkraft das Formular und gibt die Formulare in das Sekretariat. Das Sekretariat stempelt das Formular, womit es Gültigkeit gegenüber Dritten erlangt.
  5. Die fertig gestempelten Formulare können dann ab der zweiten großen Pause im Sekretariat abgeholt werden.

Sollte die Nachfrage nach entsprechenden Bescheinigungen sehr groß sein, so werden wir das Verfahren umstellen müssen und die Bescheinigungen werden zur Selbstabholung im PZ (auf Tischen) ausgelegt.

Viele Grüße

Guido Höltke, Schulleiter

P.S. Denkt für den morgigen Schulstart daran, nicht nur das aufgeladene iPad mit Pencil mitzubringen, sondern auch alle Hefte/Mappen, Bücher, das gefüllte Federmäppchen und einen Collegeblock mit leeren Blättern, dazu evtl. die Sportsachen.

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