Informationen zum Schulbetrieb

nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die (schulischen) Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) und der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) sind zum 1. Februar 2023 ausgelaufen. Ich möchte deshalb auf die folgenden vier wesentlichen Punkte noch einmal hinweisen:

  1. Grundsatz: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch weiterhin zu Hause bleiben. Bitte unbedingt weiterhin die Krankmeldung über die WGV-Internetseite vornehmen.
  2. Testungen: Es entfällt die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen in der Schule und es wird verstärkt auf die Eigenverantwortung zur Durchführung eines Testes schon zu Hause bei Symptomen gesetzt. Die Schule stellt keine Schnelltests mehr zur Verfügung.
  3. Tragen von Masken: In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden: Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht. Grundsätzlich wird nach Wegfall der Isolationspflicht mit Ablauf des 31. Januar 2023 jedoch positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme des zugrundeliegenden Tests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.
  4. Hygieneregeln: Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften (Bitte die Messgeräte beachten!) gehören zu einem normalen Schulalltag.


Details können den folgenden Briefen von Frau Ministerin Feller entnommen werden:

  1. Eltenbrief
  2. Brief für volljährige Schülerinnen und Schüler

 

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