Hinweise zum Infektionsschutz
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
nach hoffentlich schönen Sommerferien für alle von euch beginnt nun morgen um 7.45 Uhr wieder die Schule.
Bzgl. des Infektionsschutzes hat uns in den Ferien noch eine wichtige Nachricht aus dem Schulministerium erreicht. Die wesentlichen Eckpunkte und die dazugehörigen schulischen Regelungen möchte ich im folgenden Text einmal kurz zusammenfassen:
1. Um die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten zu gewährleisten, bleiben bitte alle zu Hause, die typische Erkältungssymptome aufweisen.
2. In den Bussen gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen der Maske.
3. Am ersten Unterrichtstag wird allen zu Beginn des Schultages eine Testmöglichkeit angeboten. Ich hoffe sehr auf vollständige Beteiligung.
4. Die Unterrichtsräume sollen während des Schulbetriebs regelmäßig gelüftet werden. Die von der Stadt beschafften CO2-Melder bieten hierzu eine gute Orientierung.
5. Regelmäßiges Händewaschen ist absolut sinnvoll.
6. Das Tragen einer Maske ist freiwillig möglich und wird im Rahmen der Eigenverantwortung auch vom Schulministerium empfohlen.
7. Für Zuhause erhaltet ihr morgen direkt vier zusätzliche Tests, die bitte in folgenden Fällen genutzt werden:
- keine Symptome, aber enger Kontakt mit einer infizierten Person: Im Falle eines negativen Tests wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag jeweils einen Test durchzuführen.
- leichte Symptome: In diesem Fall sollte zu Hause ein Test gemacht werden. War der Test negativ, tritt aber in den folgenden 24h keine deutliche Besserung der Symptome ein, so sollte täglich ein Test durchgeführt werden. Sofern der Test negativ ist, darf die Schule besucht werden.
8. Falls jemand in der Schule offenkundige Symptome aufweist und zu Hause noch nicht getestet wurde (Bitte eine Bestätigung der Eltern mitbringen!), kann in der Schule ein Test durchgeführt werden, um den Gesundheitsstatus abzuklären.
9. Falls der erste durchgeführte Selbsttest positiv ist, besteht die Verpflichtung, sich einem "Bürgertest" oder PCR-Test in einer offiziellen Teststelle zu unterziehen.
10. Ohne eine erfolgreiche "Freitestung" dauert die häusliche Isolierung grundsätzlich zehn Tage (ab dem Tag des ersten Auftretens von Symptomen bzw. der Durchführung des ersten Tests).
Ich bitte dazu auch die Briefe für die Eltern der Sek. I bzw. die Schülerinnen und Schüler der Sek. II zu beachten.
Ich wünsche euch allen morgen einen guten Start und hoffe, dass ihr euch auch schon wieder auf die Schule freut!
Viele Grüße
Guido Höltke