Aktuelle Richtlinien zu Corona nach den Herbstferien

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, dass Sie und ihr schöne Herbstferien hattet!

Den Medien war zu entnehmen, dass das Schulministerium angesichts der leider weiter steigenden Corona-Infektionszahlen neue Vorgaben für den Unterrichtsbetrieb gemacht hat. Hiermit möchte ich Sie und euch über die Regeln und deren schulische Umsetzung informieren.


Urlaubsrückkehrer aus internationalen Risikogebieten

Schülerinnen und Schüler müssen sich nach der Rückkehr aus internationalen Risikogebieten unbedingt in Quarantäne begeben. Die Liste der Risikogebiete wird regelmäßig aktualisiert; sie ist im Internet unter folgendem Link einzusehen: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
Ich bitte darum, diese durch die Presse bekanntgegebene Vorgabe einzuhalten. Eine Nichtbeachtung würde einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule darstellen und müsste entsprechend von mir geahndet werden.
Das Fernbleiben vom Unterricht wegen Quarantäne stellt keine Schulpflichtverletzung dar. Allerdings sind die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule verpflichtet, die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und schriftlich den Grund mitzuteilen (nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW). Sollte ich begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Fernbleibens haben, so werde ich entsprechende Nachweise einfordern. Quarantänebedingt nicht erbrachte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) müssen nachgeholt werden.
(Auszug aus der Mitteilung der Bezirksregierung Detmold vom 30.09.2020)


Erkrankungen mit Covid-Symptomen
Zu den häufigsten Symptomen einer Covid-19-Erkrankung zählen: Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche
(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Buerger/Orientierungshilfe_Buerger_de.pdf?__blob=publicationFile)

Sollte Ihr Kind/ solltet ihr entsprechende Krankheitssymtome aufweisen, so ist zwingend der in folgendem Schaubild dargestellte Verfahrensablauf einzuhalten:

Hinweise zur Durchführung des Unterrichtsbetriebs
Nach den Herbstferien wird der Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler komplett fortgeführt. Über die Presse wurde bereits darüber informiert, dass die nach den Sommerferien geltende Regel des verpflichtenden Tragens eines Mund-Nase-Schutzes auf dem kompletten Schulgelände und damit auch am Sitzplatz nun wieder für alle Schülerinnen und Schüler gelten wird.
Diese Regelung wurde von allen Schülerinnen und Schülern nach den Sommerferien fast durchgängig umgesetzt und wir haben gut in das Schuljahr starten können. Mit den Lockerungen im September ging jedoch nach meiner Beobachtung eine gewisse Nachlässigkeit bei einigen Schülerinnen und Schülern einher und das Tragen des Mund-Nase-Schutzes wurde nicht mehr so konsequent gehandhabt.
Nun sind wir in einer anderen Situation. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen erfordert auf allen Seiten ein Umdenken und striktes Befolgen dieser sehr einfachen Vorgabe. Der Schutz des menschlichen Gegenübers ist absolut notwendig. Ich setze sehr auf die Einsicht bei allen Beteiligten, bin aber auch in meiner Funktion gefordert, diese strikte Vorgabe umzusetzen.
Deswegen werde ich bei signifikanten Verstößen sehr konsequent handeln und auf die mir zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen zurückgreifen.


Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass es weiterhin wesentlich bleibt, den gebotenen Abstand voneinander zu halten und die Handhygiene durchzuführen (Waschen bzw. Desinfizieren; eigenes Handdesinfektionsmittel).

Nach jetzigem Kenntnisstand breitet sich das Virus insbesondere in Innenräumen ohne Frischluftzufuhr aus. Deswegen ist es absolut notwendig, dass regelmäßig gelüftet wird (mind. alle 20 Minuten) und möglichst alle großen Pausen draußen stattfinden. Die aus vergangenen Jahren gewohnten Pausen im PZ kann es so auf absehbare Zeit nicht mehr geben!


Ich möchte euch Schülerinnen und Schüler bitten, entsprechend wärmere Kleidung zu tragen und euch so auf die veränderte Situation einzustellen.
Grundsätzlich ist die PZ-Nutzung für die Oberstufe ausschließlich in den Freistunden möglich. Ich
bitte darum, dass die vorgegebene Sitzordnung (1 Stuhl pro Einzeltisch) eingehalten wird. Das Tragen
des Mund-Nase-Schutzes ist auch hier verpflichtend.
Eine Präzisierung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Regularien zur Durchführung des
Sportunterrichts am WGV sind als Anlagen diesem Brief beigefügt.


Reaktion der Schule im Fall von Verdachtsfällen
Sollte eine Schülerin/ein Schüler an Covid-19 erkranken, so werden wir durch das Gesundheitsamt des Kreises Herford informiert und das Gesundheitsamt wird auf Basis der Kontakte des Infizierten sowie der Schutzvorkehrungen entsprechende Maßnahmen einleiten.
Sollte uns eine Erkrankung bekannt werden, so werden wir diese auch dem Gesundheitsamt, dem Schulträger sowie der Bezirksregierung melden.


Mir ist sehr bewusst, dass diese Verschärfung der Verhaltensregeln für uns alle eine besondere Situation sein wird. Es bedarf wieder der stärkeren Überwindung und manchmal auch der gegenseitigen Erinnerung, alle diese Regeln und Vorgaben zu befolgen. Bitte helfen Sie und helft ihr durch gegenseitige Ansprache dabei mit, damit wir ohne eine erneute Schließung der Schule bzw. von Teilen durch die Krise kommen können.

Ich wünsche allen einen guten Wiedereinstieg nach den Herbstferien!

Guido Höltke
Schulleiter

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