Änderung des Testverfahrens

ab Montag, den 28.2.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 28.02., gilt folgende Veränderung im Testverfahren:

Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen

Ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) aufgehoben. Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können bzw. bereits beim Klassenlehrer/Beratungslehrer nachgewiesen haben. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Dazu möchte ich euch auch herzlich einladen!

Im Übrigen wird das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt. In der kommenden Woche sind (wegen des Studientages am Montag) am Dienstag, Mittwoch und Freitag die Testungen durchzuführen.

Viele Grüße
Guido Höltke

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