FAQ

Mein Kind hat keine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung erhalten. Darf es dennoch das Weser-Gymnasium besuchen?

Im Rahmen der Anmeldewoche führt der Schulleiter mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch, um Sie bei der Schulwahl professionell begleiten zu können.

Bitte kommen Sie zusammen mit Ihrem Kind zu diesem Termin, da die individuelle Lernsituation ihres Kindes genauer in den Blick genommen werden soll. Unabhängig von diesem Beratungsgespräch liegt die Schulwahl für Ihr Kind allein bei Ihnen.

Hat mein Kind Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkarte?

In den Jahrgangsstufen 5 – 9 sowie in der Einführungsphase in die Oberstufe (EF) beträgt die Entfernungsgrenze vom Wohnort zum Weser-Gymnasium Vlotho für eine kostenlose Busfahrkarte 3,5 km, in der Qualifikationsphase der Oberstufe (Q1+ Q2) 5 km.

Das WGV ist ein Halbtagsgymnasium, wie stelle ich die Betreuung am Nachmittag sicher?

Nachmittagsbetreuung

Wie finde ich mich (mein Kind sich) am Weser-Gymnasium zurecht?

Raumplan

Wann beginnt und wann endet der Unterricht?

Unterrichtszeiten

Was muss ich tun, wenn ich/mein Kind krank ist?

Schülerinnen und Schüler, die erkrankt nicht am Unterricht teilnehmen können, werden am ersten Tag durch eine/n Erziehungsberechtigte/n telefonisch ab 07.00 Uhr krankgemeldet. Sofern die Schülerinnen und Schüler volljährig sind, können sie die Krankmeldung selbständig vornehmen. Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage andauert, nehmen die Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schüler Kontakt zu den Klassenleitungen/ Jahrgangsstufenleitungen auf. Für Schultage vor oder nach den Ferien ist die Krankheit durch ein ärztliches Attest zu belegen, ebenso, falls in der Sekundarstufe II an dem Krankheitstag eine Klausur geschrieben wird. (Auszug aus der Schulordnung, Punkt 2)

Wie kann ich mein Kind beurlauben?

Schriftliche Anträge auf Beurlaubung sind von den Eltern rechtzeitig an die
Schule zu richten. Die Klassenleitung beurlaubt bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres, unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien werden Schüler/innen nicht beurlaubt.

Darüber hinaus beurlaubt nur der Schulleiter, vgl. § 43 SchulG-NRW.

Beurlaubungen am Tag nach der Konfirmation werden ausschließlich nach der 6. Std. genehmigt.

Kann ich von selbst gewählten Klausuren zurücktreten?

Die in der Oberstufe in einigen Fächern mögliche Wahl von freiwilligen Klausuren ist stets für mindestens ein Halbjahr verbindlich. Ein Rücktritt ist erst zum folgenden Halbjahr möglich.

Wann muss ich mich für meine Abiturfächer entscheiden?

Mit der Wahl der beiden Leistungskurse stehen das 1. und das 2. Abiturfach bereits fest. Das 3. und das 4. Abiturfach werden unmittelbar zu Beginn der Jahrgangsstufe Q2 verbindlich festgelegt.

Was muss ich tun, wenn ich/mein Kind nicht am Sportunterricht teilnehmen kann?

Wenn eine vorübergehende Erkrankung vorliegt, genügt die übliche schriftliche Entschuldigung. Beruht die Sportunfähigkeit auf einer längerfristigen körperlichen Beeinträchtigung (Verletzung o.ä.), legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer der Sportunfähigkeit vor.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, die längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, müssen darüber hinaus von der Stufenleitung prüfen lassen, ob sie ersatzweise ein anderes Fach belegen müssen.

Wie ist mein Kind in der Schule versichert?

Versicherungsschutz (Unfallschutz und Haftung der Schülerinnen und Schüler bei Schulfahrten)

Versicherungsschutz (Kleidung und Fahrräder)

Welche Regeln gibt es in puncto Hygiene und Gesundheit?

Die 10 wichtigsten Hygienetipps